Vertragsrecht
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist das Kerngebiet des Zivilrechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt bestimmte Standard-Vertragstypen bereit und trifft eine Reihe von Bestimmungen, die nur den jeweiligen Standard-Vertragstyp betreffen. Viele Verträge sind jedoch nur teilweise gesetzlich geregelt.
Aufgrund der Vielschichtigkeit des Vertragsrechts besteht oftmals eine unübersichtliche Rechtsprechung, die von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk abweicht.
Als Spezialisten auf diesem Gebiet beraten wir Sie umfassend und kompetent, außergerichtlich und gerichtlich zu allen vertragsrechtlichen Fragestellungen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wie Sie gerne bei der Überprüfung und Formulierung von Verträgen.
Unsere Themenschwerpunkte sind
- Kaufverträge, insbesondere Auto- und Möbelkauf (z.B. in Bezug auf Gewährleistungsrechte wie Schadensersatz, Minderung und Rücktritt,sowie Garantien)
- Immobilienkaufverträge
- Baurechtliche Vertrags- Angelegenheiten
- Miet- und Pachtverträge, WEG (z.B. Mieterhöhung, Kündigung des Mietvertrages, Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln etc.)
- Werkverträge (z.B. in Bezug auf Gewährleistungsrechte, insbesondere Selbstvornahme, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt)
- Leasing
- Darlehensverträge
- Bürgschaften